Die GHS-Verordnung

GHS ist ein System zur Einstufung,  Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Es regelt das Inverkehrbringen und den Transport von Gefahrgütern und bildet die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme. Das GHS löst das bisherige EU-System ab.

Die Verordnung verpflichtet den Hersteller, Importeur und auch den Vertreiber einer Chemikalie Stoffe und Zubereitungen entsprechend ihren gefährlichen Eigenschaften einzustufen, sicher zu verpacken, zu kennzeichnen und ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen - bevor die erste Lieferung versendet wird.

Das Ziel von GHS

Das  Informationssystem dient als Grundlage für einheitliche international hohe Gesundheits- und Umweltschutzstandards und um den freien Warenverkehr im gemeinsamen Binnenmarkt zu gewährleisten.

Die GHS Grundelemente

Die EG-GHS-Verordnung deckt überwiegend die gleichen Gefahreneigenschaften ab, wie das bisherige EU-System. Durch Übernahme einiger neuer physikalisch-chemischer Gefahreneigenschaften aus dem Transportrecht in den Bereich des Inverkehrbringens wird das Spektrum etwas erweitert.

Es ändern sich nicht nur die Gefahrenpiktogramme, sondern auch die Kriterien für die Einstufung. So wird es im Ergebnis in Zukunft mehr giftige Stoffe und mehr ätzende Gemische geben. Auch der Arbeitsschutz wird von dieser Umstellung betroffen sein, da viele Verordnungen und Technische Regeln direkt Bezug auf die Einstufung nehmen. Für die Richtigkeit der Kennzeichnung auf der Verpackung ist der Lieferant verantwortlich.

GHS Übergangsfristen

Die Übergangsfrist endet am 01.06.2015. Auch vor Ablauf der Übergangsfristen können Stoffe und Gemische schon nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden. In diesem Falle muss stets zusätzlich eine Einstufung nach dem alten System erfolgen. Auf dem Etikett dürfen nur alte oder neue Kennzeichnungen erfolgen!

 

Haben Sie Fragen zur Produktkennzeichnung? Wir beraten Sie gerne.

Reinhold Ristl, Telefon 07154-8225-18 oder reinhold.ristl(at)robos(punkt)de