Blindenschrift

Arzneimittelverpackungen müssen seit September 2006 zusätzlich mit der so genannten Braille-Prägung ausgestattet sein. Damit wird gewährleistet, dass sehbehinderte Personen das jeweilige Arzneimittel erkennen können. Chemische Produkte werden zunehmend auch mit Blindenschriften ausgestattet.

Eine kostengünstige Alternative zur geprägten Verpackung bietet der Einsatz von Etiketten mit Blindenschrift. Hierzu werden spezielle tastbare Relief-Lacke im Siebdruck auf das Etikett gedruckt.

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