Warnhinweise für Blinde können kostengünstig als tastbare Blindenschrift-Etiketten auf die Produktverpackung aufgebracht werden.
Bei gewöhnlichen Verpackungen ist für Menschen mit starker Sehbehinderung nicht erkennbar, um welches Produkt es sich handelt. Ebenso ist nicht klar, ob Warnhinweise vorhanden sind. Nach ISO 11683 müssen gefährliche Produkte mit tastbaren Gefahrenhinweisen versehen sein.
Eine Lösung sind erhabene tastbare Zeichen, der sogenannten Brailleschrift. Diese wird mit speziellen Druckverfahren, wie zum Beispiel dem Siebdruck, auf Folien und Papiere aufgebracht, wodurch sie von Blinden durch Abtasten gelesen werden kann. Das Raster für jeden Buchstaben wird aus sechs Punkten gebildet. Drei Punkte in der Höhe und drei in der Breite, woraus sich 64 Kombinationsmöglichkeiten ergeben. Hierdurch wird sichergestellt, dass z.B. gesundheitsschädliche Eigenschaften oder andere Informationen beim Kunden ankommen, egal ob mit oder ohne Sehbehinderung.
Einsatzgebiete können z.B. Arzneimittelverpackungen, Chemikalien mit Gefahrstoffkennzeichen sowie Tastaturen für Geldautomaten sein.
Als kostengünstige Variante zur Blindenschrift-Prägung einer kompletten Umverpackung können transparente Etiketten mit Blindenschrift produziert werden, die nachträglich aufgespendet werden können.
Möglich sind Etiketten aus Papier, Polypropylen-Folie, Polyethylen-Folie in weißer, transparenter oder silberfarbener Folie. Die Etiketten können zudem mehrfarbig bedruckt sein, falls das Etikett mehrere Funktionen und Adressaten abdecken soll. Weitere Veredelungen sind ebenfalls möglich und denkbar.
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